Wolfgang Engelmeyer
Wolfgang Engelmeyer

Gleichberechtigung …

 

Ein Grundsatz deutscher Politik

ist seit Beginn der Republik

durch Verfassungsrecht ermächtigt:

„Mann und Frau sind gleichberechtigt“.

 

Das „gleiche Recht“ ist (streng genommen) 

in der Gesellschaft angekommen:

In puncto Führungspersonal

sind Frauen nicht mehr zweite Wahl.

 

Da ist zwar Luft nach oben drin,

doch wir haben immerhin

eine Bundeskanzlerin.

 

Die „tageszeitung“ aus Berlin

 (der das nicht zu reichen schien)

wollte Gender-Vorbild sein

und stellte nur noch Frauen ein.

 

Das wiederum goutierte nicht

ein Berliner Landgericht,

eine so rigide Norm  

sei nicht EU-Gesetz konform,

wurde richterlich entschieden,

das störe den sozialen Frieden

... Bürger hätten gleiches Recht 

unabhängig vom Geschlecht.

 

Der Berliner Richterspruch

- von einer mittleren  Instanz -

hat „maskulinen Stallgeruch“

und findet keine Akzeptanz

bei deutschen Frauenrechtlerinnen

und Emanzen (Emanzinnen?)

 

Die Kritik scheint nicht gerecht:

Das Gericht sprach doch nur Recht,

sein Urteil sorgt nur für Balance

und gibt der Fairness eine Chance.

Im harten Karriereleben

sollte nicht (das Schrägstrich) / innen,

das Geschlecht den Ausschlag geben  

… da soll der/die Bessere gewinnen.

 

Ganz egal - ob Frau, ob Mann -

entscheidend ist, ob man (frau) was kann.