Gleichberechtigung …
Ein Grundsatz deutscher Politik
ist seit Beginn der Republik
durch Verfassungsrecht ermächtigt:
„Mann und Frau sind gleichberechtigt“.
Das „gleiche Recht“ ist (streng genommen)
in der Gesellschaft angekommen:
In puncto Führungspersonal
sind Frauen nicht mehr zweite Wahl.
Da ist zwar Luft nach oben drin,
doch wir haben immerhin
eine Bundeskanzlerin.
Die „tageszeitung“ aus Berlin
(der das nicht zu reichen schien)
wollte Gender-Vorbild sein
und stellte nur noch Frauen ein.
Das wiederum goutierte nicht
ein Berliner Landgericht,
eine so rigide Norm
sei nicht EU-Gesetz konform,
wurde richterlich entschieden,
das störe den sozialen Frieden
... Bürger hätten gleiches Recht
unabhängig vom Geschlecht.
Der Berliner Richterspruch
- von einer mittleren Instanz -
hat „maskulinen Stallgeruch“
und findet keine Akzeptanz
bei deutschen Frauenrechtlerinnen
und Emanzen (Emanzinnen?)
Die Kritik scheint nicht gerecht:
Das Gericht sprach doch nur Recht,
sein Urteil sorgt nur für Balance
und gibt der Fairness eine Chance.
Im harten Karriereleben
sollte nicht (das Schrägstrich) / innen,
das Geschlecht den Ausschlag geben
… da soll der/die Bessere gewinnen.
Ganz egal - ob Frau, ob Mann -
entscheidend ist, ob man (frau) was kann.